Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen sind wartungsintensive Anlagen und unterliegen behördlichen Bestimmungen. Wartungsverträge zu vergleichen sind wichtige Aufgaben eines jeden Betreibers von Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen.
Ihren Wartungsbestand und die dazu gehörenden Wartungsverträge leistungsgerecht zu bewerten und Ihnen verständlich aufzuarbeiten, ist ein weiterer Bestandteil meines Beratungsansatzes.
Die einzelnen Komponenten Ihrer Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen unterliegen dem technischen Wandel und dem Verschleiß. Die Bewertung des Zustandes und die Suche nach neuen und energieeffizienten Komponenten sind Bestandteile meiner Leistungen.
Wichtig ist, dass Sie auch nur das beauftragen und bezahlen, was Sie für Ihre Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen benötigen, um eine maximale Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage gelten als Arbeitgeber und sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage in regelmäßigen Abständen durchzuführen [§3 Betriebssicherheitsverordnung (BetSichV), und §4 Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)].
Für die fachgerechte Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) stehen wir Ihnen gerne als fachkundige Experten kostengünstig zur Seite.
Mit uns haben Sie einen unabhängigen Partner, der Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht aktiv berät, Ihre Anlage objektiv beurteilt, mit Ihnen notwendige Maßnahmen festlegt und Sie in der Durchführung kompetent unterstützt.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Durchsicht vorhandener Unterlagen
(Gefährdungsbeurteilung, besondere Vorkommnisse, Unfälle, Umfeld)
Ermittlung möglicher Gefährdungen mittels Sichtung vor Ort und Eingabe der ermittelten Daten in eine elektronische APP.
Folgende Bereiche werden untersucht:
Zugang, Fahrkorb, Schachtgrube, Schachtinstallationen, Schachtkopf, Fahrkorbdach, Maschinenraum
Empfehlungen für notwendige Maßnahmen mit Prioritätensetzung inkl. Fotos (optional als Printversion).
Nach der Erstellung der GBU stehen wir Ihnen weiterhin unterstützend bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Leistungsphasen (HOAI) zur Seite, bis hin zu fachlichen Abnahme und der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
1.) Anzahl der Aufzüge
2.) Standort der Aufzüge …
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