Neubau und Modernisierung

Transparenz

Langjährige Erfahrung im Aufzugs- und Fahrtreppenmarkt ermöglichen eine umfassende Beratung, d.h. über das Gewerk Aufzüge und Fahrtreppen hinaus denkend.

Schon in der ersten Beratungsphase sind Themen wie Schallschutz, Energieeffizienz, flächenoptimiertes, kosten- und termingerechtes Bauen wichtig.

Dies erfolgt durch das Einbringen meiner Marktkenntnisse und durch meine transparente Kommunikation, um Ihre Planung optimal zu entwickeln.

Die Vor- und Nachteile der möglichen technischen Lösungen werden Ihnen offen und klar präsentiert.

 

Kostenoptimierung

Im Vordergrund aller Planung steht die Nutzung des Gebäudes. Dementsprechend richtet sich die zu wählende Technik. Die technischen Parameter sollten sich der Nutzung des Gebäudes anpassen und nicht umgekehrt.

 

Sicher gehen

In der Durchführung Ihrer Bauvorhaben will ich Sie als verlässlicher Partner begleiten, d.h. kosten- und termingerechte Abnahmen gemäß den Leistungs- und Vertragsinhalten sicher stellen.

 

Leistungen nach HOAI:

  • Projektierung von Aufzugs - und Fahrtreppenanlagen
  • Förderleistungsberechnung
  • Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Angebotsüberprüfung
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Bauüberwachung
  • Abnahmen und Kontrollen der Mängelbeseitigung

Aufzugsmanagement

Transparenz

Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen sind wartungsintensive Anlagen und unterliegen behördlichen Bestimmungen. Wartungsverträge zu vergleichen sind wichtige Aufgaben eines jeden Betreibers von Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen.

Ihren Wartungsbestand und die dazu gehörenden Wartungsverträge leistungsgerecht zu bewerten und Ihnen verständlich aufzuarbeiten, ist ein weiterer Bestandteil meines Beratungsansatzes.

 

Kostenoptimierung

Die einzelnen Komponenten Ihrer Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen unterliegen dem technischen Wandel und dem Verschleiß. Die Bewertung des Zustandes und die Suche nach neuen und energieeffizienten Komponenten sind Bestandteile meiner Leistungen.

Wichtig ist, dass Sie auch nur das beauftragen und bezahlen, was Sie für Ihre Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen benötigen, um eine maximale Verfügbarkeit zu gewährleisten.

 

Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge

Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage gelten als Arbeitgeber und sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage in regelmäßigen Abständen durchzuführen [§3 Betriebssicherheitsverordnung (BetSichV), und §4 Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)].

Für die fachgerechte Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) stehen wir Ihnen gerne als fachkundige Experten kostengünstig zur Seite.

Mit uns haben Sie einen unabhängigen Partner, der Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht aktiv berät, Ihre Anlage objektiv beurteilt, mit Ihnen notwendige Maßnahmen festlegt und Sie in der Durchführung kompetent unterstützt.

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Vorgehensweise bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung

1.) Analysephase

Durchsicht vorhandener Unterlagen
(Gefährdungsbeurteilung, besondere Vorkommnisse, Unfälle, Umfeld)

2.) Begehung der Anlage vor Ort

Ermittlung möglicher Gefährdungen mittels Sichtung vor Ort und Eingabe der ermittelten Daten in eine elektronische APP.
Folgende Bereiche werden untersucht:
Zugang, Fahrkorb, Schachtgrube, Schachtinstallationen, Schachtkopf, Fahrkorbdach, Maschinenraum

3.) Erstellung und Übermittlung eines umfangreichen Berichts in digitalem Format

Empfehlungen für notwendige Maßnahmen mit Prioritätensetzung inkl. Fotos (optional als Printversion).

Nach der Erstellung der GBU stehen wir Ihnen weiterhin unterstützend bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Leistungsphasen (HOAI) zur Seite, bis hin zu fachlichen Abnahme und der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

1.)    Anzahl der Aufzüge
2.)    Standort der Aufzüge …

 

Leistungen:

  • Optimierung bestehender Wartungsverträge
  • Überwachung erbrachter Wartungsleistungen
  • Überpüfung gestellter Rechnungen
  • Rechtzeitige Ermittlung von Modernisierungsbedarf
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Betrachtung angrenzender Schnittstellen während einer Modernisierung
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

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